Fremdenkontrolle
Die Einwohnerkontrolle bearbeitet folgende Gesuche und leitet diese ans Migrationsamt des Kantons Zürich weiter:
- Einreisegesuch
- Aufenthaltsgesuch (Aufenthaltsbewilligung, Kurzaufenthaltsbewilligung und Niederlassungsbewilligung)
- Verfallsanzeige
- Gesuch um Bewilligung des Stellenantritts / Stellenwechsels
- Verpflichtungserklärung: Wollen Sie eine visumspflichtige Person einladen? Dann muss diese bei der Schweizer Vertretung im Ausland vorsprechen. Allenfalls erhalten Sie als Gastgeber eine Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich für Fr. 30'000.00 verpflichten, falls Ihrem Gast in der Schweiz gesundheitlich etwas zustösst. Diese Erklärung müssen Sie unterschrieben bei der Einwohnerkontrolle abgeben. Die fremdenpolizeilichen Gebühren betragen Fr. 40.00. Wir überprüfen Ihre finanziellen Verhältnisse und leiten die Erklärung ans Migrationsamt weiter. Es dauert rund 3 Wochen, bis die Schweizer Vertretung im Ausland benachrichtigt wird.
- Erteilung von Auskünften
- Verbindungsglied zum Migrationsamt des Kantons Zürich
zur Abteilung Einwohnerkontrolle