Festwirtschaften

Wenn Sie eine Festwirtschaft betreiben möchten, benötigen Sie ein vorübergehendes Patent (Festwirtschaftsbewilligung). Eines Patentes bedarf, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie im Online-Schalter.

Für befristete Patente und Bewilligungen werden folgende Gebühren erhoben:

Festwirtschaftsbewilligung:

Aufschub der ordentlichen Schliessungsstunde bis 02.00 Uhr:

Aufhebung der ordentlichen Schliessungsstunde (Freinacht):

Schreib- und Zustellgebühren:

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