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Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes bzw. einer Festwirtschaft

Betreiben Sie in Dürnten vorübergehend einen öffentlich zugänglichen Betrieb bzw. eine Festwirtschaft und geben dabei Speisen und Getränke vor Ort ab oder verkaufen alkoholische Getränke?

Dann benötigen Sie gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz ein befristetes Patent (Bewilligung) der Gemeinde. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses bis spätestens vier Wochen vor der Betriebseröffnung bei der Gemeinde ein.

Gebühren:
Die Patentgebühr Fr. 50.00 (ohne Schreibgebühren) sowie Fr. 20.00 für jeden weiteren Tag.

Hinweise:
Zeltbauten mit einer Belegungskapazität von mehr als 300 Personen sind vor der Inbetriebnahme durch die kommunale Feuerpolizei ordnungsgemäss abzunehmen.

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