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Ortsplanung

Adresse

Ortsplanung
Rütistrasse 1
8635 Dürnten
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Tel. 055 251 57 09
E-Mail

Beschreibung Ortsplanung

Unsere Aufgaben

Auskünfte über:

  • Allgemeine Raumplanungsfragen
  • Kantonales Planungsrecht
  • Kommunales Planungsrecht

Konzepte und Plangrundlagen

  • Gestaltungspläne
  • Altlasten-Kataster
  • Lärmbelastungskataster

Raumordnung

Vermessung

  • Grundbuchvermessung: Die amtliche Vermessung wird im Auftrag der Gemeinde durch den Nachführungsgeometer ausgeführt. Auskunfts-/Bezugsadresse: Gossweiler Ingenieure AG, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon, Tel. 043 288 10 40,  E-Mail.
  • Die Datenausgabe erfolgt ebenfalls durch die Gossweiler Ingenieure AG. Es werden verschiedene Möglichkeiten zur Datenbestellung angeboten. Auskunfts-/
    Bezugsadresse: Gossweiler Ingenieure AG, Datenausgabestelle, Neuhofstrasse 34, 8600 Dübendorf,  Tel. 044 802 77 12, E-Mail.

Bei Datenbestellungen ist ein Situationsplan mit eingezeichnetem Ausschnitt als Beilage sehr hilfreich.

Folgende Angaben werden für eine korrekte Lieferung benötigt:

  • Gemeindename
  • Entweder die Katasternummer des Grundstückes bzw. die Versicherungsnummer(n) der betroffenen Liegenschaften oder die genaue Lage (Strassennamen und Hausnummer)
  • eventuell Grundeigentümername(n)
  • Verwendungszweck:
    - Katasterplan für Baugesuch
    - Katasterplan für Banken, Schätzungen, Verkäufe etc.
  • Art der Lieferung:
    - Papierplan inkl. Anzahl der Kopien pro Ausschnitt
    - PDF (Plan ohne Unterschrift, nicht zugelassen für Baueingaben)
    - digitale Daten inkl. Format (DXF, Interlis etc.)
  • Administrative Angaben:
    - Bestelladresse mit Telefonnummer für Rückfragen
    - Rechnungsadresse
    - Versandadresse, wenn nicht mit Bestell- bzw. Rechnungsadresse identisch
  • Zustellung:
    - per Post (A-Post)
    - per E-Mail
    - wird abgeholt

Auflagen

  • Öffentliche Auflagen: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen jeweils freitags gleichzeitig im Kantonalen Amtsblatt und im Zürcher Oberländer.
  • Mitwirkung der Bevölkerung: Bei öffentlichen Auflagen von 60 Tagen kann sich jedermann beim Gemeinderat zum Planinhalt äussern. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Projekte und Vorhaben sind je nach den gesetzlichen Bestimmungen während 20 oder 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Einsprachen bzw. Gesuche um Zustellung des Entscheids sind innert dieser Frist schriftlich einzureichen.

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