Bewilligung von Grabzeichen
Für die Errichtung und Abänderung von Grabzeichen sowie Grabeinfassungen ist die Bewilligung des Bestattungsamtes erforderlich.
Das entsprechende Gesuchsformular ist im Doppel mit vollständigen Angaben über Material, Bearbeitung und Beschriftung sowie einer Zeichnung im Massstab 1:10 einzureichen.
Dokumente:
Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen
Merkblatt „Ein Zeichen setzen für einen Menschen“
Merkblatt „Herkunft Grabsteine“