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Führung des Einwohner- und Stimmregisters

Zu-, Um- und Wegzüge müssen innert 14 Tagen nach Eintritt der Einwohnerkontrolle Dürnten gemeldet werden.
Sie können dies entweder online mittels eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erledigen.

Zuzug

Sind Sie neu in die Gemeinde Dürnten gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Ausweis (Schweizer Staatsangehörige)
  • Pass, Ausländerausweis und Arbeitsvertrag (ausländische Staatsangehörige)
  • Familienbüchlein, Familienausweis bzw. Ehe- oder Geburtsschein
  • Versicherungspolice der Schweizer Krankenkasse (nach KVG)
  • Wohnungsausweis, Mietvertrag oder Einzugsanzeige

Gebühren: Fr. 40.00 pro erwachsene Person / Ausländerrechtliche Gebühren 

Hinweise: Militär-/Zivilschutzpflichtige senden das Dienst- bzw. Zivilschutzbüchlein an: Kreiskommando des Kantons Zürich
Bei Fragen zum Ausländerrecht wenden Sie sich an das Migrationsamt des Kantons Zürich.

Umzug innerhalb der Gemeinde Dürnten

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • amtlicher Ausweis
  • Wohnungsausweis, Mietvertrag oder Einzugsanzeige

Gebühren:  keine / Ausländerrechtliche Gebühren

Wegzug

Sie verlassen die Gemeinde Dürnten? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Wir benötigen folgende Unterlage:

  • amtlicher Ausweis

Gebühren: keine

Hinweise: Haben Sie die Strom-, Wasser- und Gaszähler zur Ablesung gemeldet?

Wochenaufenthalt

Sie sind neu als Wochenaufenthalterin bzw. Wochenaufenthalter in die Gemeinde Dürnten gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Aufenthaltsausweis (Heimatausweis)
  • Wohnungsausweis, Mietvertrag oder Einzugsanzeige

Gebühren: Fr. 100.00

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