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Grabunterhalt

Die Pflege und Bepflanzung der Gräber ist Sache der Hinterbliebenen. Den Weisungen des Friedhofgärtners ist dabei Folge zu leisten. Die für den Grabschmuck gewählte Bepflanzung hat sich dem Friedhofcharakter anzupassen.

Durch einen Grabunterhaltsvertrag mit der Zürcher Kantonalbank besteht die Möglichkeit, den Grabunterhalt im Voraus zu bezahlen und das Grab anschliessend durch einen Gärtnereibetrieb pflegen zu lassen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Dienstleistung Grabunterhalt“, die Sie bei uns bestellen können.

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