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Organisation von Bestattungen und Abdankungen

Das Bestattungsamt ist bei Todesfällen von Einwohnerinnen und Einwohner für die administrative Abwicklung der Bestattung zuständig. Ist ein Todesfall eingetreten sind folgende Schritte einzuleiten.

Todesfall zu Hause:
Benachrichtigen Sie einen Arzt. Bei Abwesenheit des Hausarztes kann der ärztliche Notfalldienst kontaktiert werden. Der Arzt bescheinigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Todesfall im Spital oder Heim:
Die zuständigen Stellen des Spitals oder Heimes erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird mit der schriftlichen Todesanzeige direkt von dem Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesendet.

Meldung beim Bestattungsamt:
Melden Sie den Todesfall telefonisch innert zwei Tagen dem Bestattungsamt und vereinbaren Sie einen Termin für das persönliche Bestattungsgespräch.

Für Einsargungen und Überführungen ausserhalb der Öffnungszeiten oder an Wochenenden steht die Firma Gerber jederzeit zur Verfügung.

Dokumente:
Leitfaden Todesfall

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