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Adressauskünfte

Privaten Personen oder Organisationen werden auf persönliche Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin Adressauskünfte erteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen
(§ 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister, §§ 16 lit. a und 17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz):

Einfache Auskunft

Im Einzelfall werden ohne Einschränkungen folgende Daten bekanntgegeben: 

  • Name
  • Vorname
  • Adresse in Dürnten
  • Zu- und Wegzugsdatum

Gebühren:  Fr. 15.00 pro Auskunft

Erweiterte Auskunft

Der Anfrage für eine erweiterte Auskunft ist ein Interessensnachweis beizulegen.

  • Daten gemäss einfacher Auskunft (siehe oben)
  • Zuzugs- und Wegzugsort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand 
  • Heimatort

Gebühren: Fr. 30.00 pro Auskunft

Links:
Datenschutz

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