Adressauskünfte
Privaten Personen oder Organisationen werden auf persönliche Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin Adressauskünfte erteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen
(§ 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister, §§ 16 lit. a und 17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz):
Einfache Auskunft
Im Einzelfall werden ohne Einschränkungen folgende Daten bekanntgegeben:
- Name
- Vorname
- Adresse in Dürnten
- Zu- und Wegzugsdatum
Gebühren: Fr. 15.00 pro Auskunft
Erweiterte Auskunft
Der Anfrage für eine erweiterte Auskunft ist ein Interessensnachweis beizulegen.
- Daten gemäss einfacher Auskunft (siehe oben)
- Zuzugs- und Wegzugsort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Gebühren: Fr. 30.00 pro Auskunft
Links:
Datenschutz