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Natur- und Landschaftsschutz

Zur langfristigen Erhaltung und Förderung von landschaftlich und biologisch wertvollen Gebieten erliess der Gemeinderat die Naturschutzverordnung der Gemeinde Dürnten [pdf, 259 KB].

Schutzziel ist die umfassende und ungeschmälerte Erhaltung sowie die Förderung der Riede, Trockenstandorte, Kiesgrubengelände mit den dazugehörige Gehölzen und Gewässern und deren Umgebung.

  • als Lebensräume seltener und geschützter Tier- sowie Pflanzen-arten bzw. -gemeinschaften,
  • als wesentliche Elemente der Landschaft,
  • als Zeugen früherer Bewirtschaftungsformen.

Für den überkommunalen Natur- und Landschaftsschutz ist das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich zuständig. Die Schutzgebiete von überkommunaler Bedeutung sind im WebGIS des Kantons erfasst.

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