Natur- und Landschaftsschutz
Zur langfristigen Erhaltung und Förderung von landschaftlich und biologisch wertvollen Gebieten erliess der Gemeinderat die Naturschutzverordnung der Gemeinde Dürnten [pdf, 259 KB].
Schutzziel ist die umfassende und ungeschmälerte Erhaltung sowie die Förderung der Riede, Trockenstandorte, Kiesgrubengelände mit den dazugehörige Gehölzen und Gewässern und deren Umgebung.
- als Lebensräume seltener und geschützter Tier- sowie Pflanzen-arten bzw. -gemeinschaften,
- als wesentliche Elemente der Landschaft,
- als Zeugen früherer Bewirtschaftungsformen.
Für den überkommunalen Natur- und Landschaftsschutz ist das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich zuständig. Die Schutzgebiete von überkommunaler Bedeutung sind im WebGIS des Kantons erfasst.