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Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer

Die Gemeinde nimmt Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Gesuch hin in ihr Bürgerrecht auf, wenn diese

  • seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben,
  • in der Lage sind, für sich und ihre Familie aufzukommen,
  • wichtige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllen,
  • keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen.

Das schriftliche Gesuch ist zuhanden des Gemeinderates Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten einzureichen. Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:

  • Nachweis des Personenstands (erhältlich beim Zivilstansesamt Ihres aktuellen Heimatortes) 
  • Strafregisterauszug für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben (online bestellen)
  • Erklärung, ob auf bisherige Bürgerrechte verzichtet wird

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