Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer
Die Gemeinde nimmt Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Gesuch hin in ihr Bürgerrecht auf, wenn diese
- seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben,
- in der Lage sind, für sich und ihre Familie aufzukommen,
- wichtige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllen,
- keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen.
Das schriftliche Gesuch ist zuhanden des Gemeinderates Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten einzureichen. Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
- Nachweis des Personenstands (erhältlich beim Zivilstansesamt Ihres aktuellen Heimatortes)
- Strafregisterauszug für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben (online bestellen)
- Erklärung, ob auf bisherige Bürgerrechte verzichtet wird