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Abbrennen von Feuerwerk

Planen Sie den Abbrand eines Kleinfeuerwerkes (bis maximal Kategorie 3) und das Abbranddatum fällt nicht auf den 1. August oder Silvester / Neujahr? 
Dann benötigen Sie gemäss der Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Dürnten eine entsprechende Bewilligung der Gemeinde. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses bei der Gemeinde ein.

Gebühren:
Die Bewilligungsgebühr beträgt Fr. 100.00 (ohne Schreibgebühren).

Hinweise:
Für den Erwerb bzw. den Abbrand eines Feuerwerks der Kategorie 4 ist das entsprechende Gesuchsformular auszufüllen und bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich oder der Gemeinde einzureichen.

Die Versicherung ist Sache der gesuchstellenden Person.

Die umliegende Anwohnerschaft ist in geeigneter Form über den Abbrand des Feuerwerks zu informieren.

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