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Führung einer Gastwirtschaft bzw. eines Betriebes im Klein- und Mittelverkauf

Eröffnen bzw. übernehmen Sie in Dürnten eine Gastwirtschaft oder einen Betrieb im Klein- und Mittelverkauf?

Dann benötigen Sie gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz ein unbefristetes Patent (Bewilligung) der Gemeinde. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses mit den erforderlichen Beilagen bis spätestens vier Wochen vor der Betriebseröffnung bei der Gemeinde ein.

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen:

  • Kopie amtliches Ausweisdokument
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 3 Monate)

Gebühren:
Die Patentgebühr beträgt Fr. 200.00 (ohne Schreibgebühren).
Die Abgabegebühren für gebrannte Wasser bemessen sich nach der kantonalen Verordnung zum Gastgewerbegesetz. Die Erhebung erfolgt alle vier Jahre.

Hinweise:
Der Betrieb darf erst nach erfolgter Patenterteilung durch die Gemeinde aufgenommen werden.
Das Meldeformular für Betriebe ist vor der Betriebsaufnahme beim Kantonalen Labor des Kantons Zürich einzureichen.

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