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Temporäre Strassenreklame / Plakataushang

Planen Sie den Aushang von Plakaten auf privatem oder öffentlichem Grund entlang von Strassen?
Dann benötigen Sie gemäss Signalisationsverordnung eine entsprechende Bewilligung der Gemeinde. Bitte füllen Sie das entsprechende Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeinde ein.

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen:

  • Situationsplan mit eingezeichneten Plakatstandorten
  • Abbildung / Flyer zu den Plakaten

Gebühren:
Die Bewilligungsgebühr beträgt Fr. 100.00 (ohne Schreibgebühren). Für ortsansässige Parteien und Vereine ist der Aushang gebührenfrei.

Hinweise:
Temporäre Strassenreklame oder Plakataushänge werden in der Regel maximal für einen Monat genehmigt.
In der Gemeinde Dürnten existiert kein öffentlicher Plakatierungsstandort. Das Einverständnis der/des betroffenen Grundeigentümerin bzw. Grundeigentümers wird stets vorausgesetzt. 
In der Landwirtschaftszone wird kein Plakataushang bewilligt (ausgenommen sind Wahl- und Abstimmungsplakate). 
Untersagt sind Strassenreklamen oder Plakate, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder die Wirkung von Verkehrssignalen herabstufen.

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