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Veranstaltung

Planen Sie eine grössere temporäre Veranstaltung?

Dann informieren Sie sich bei der Gemeinde darüber, ob für die Veranstaltung eine Bewilligung benötigt wird. Entsprechende Veranstaltungen sind deshalb frühzeitig und umsichtig zu planen. Die Lage oder Art der Veranstaltung kann zu verschiedenen Bewilligungen führen, welche eingeholt werden müssen. Bei Veranstaltungen in oder in der Nähe von sensiblen Gebieten (z. B. Wald, Naturschutzgebiet, Uferbereiche von Gewässer) lohnt es sich im Vorfeld abzuklären, ob eine Veranstaltung überhaupt durchführbar ist und falls ja, welche Einschränkungen es gibt.

Die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt in erster Linie die Gemeinde. Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald

  • öffentlicher Grund benutzt wird,
  • im Freien Verstärkeranlagen eingesetzt werden,
  • Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufgebaut werden oder 
  • Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, so dass auch weitere Faktoren zu einer kommunalen oder allenfalls zusätzlich einer kantonalen Bewilligungspflicht führen können. Klären Sie deshalb frühzeitig bei Ihrer Gemeinde ab, ob Sie eine Bewilligung für die Durchführung Ihrer geplanten Veranstaltung benötigen.

Das Gesuchsformular für Veranstaltungen der Baudirektion des Kantons Zürich bietet Ihnen für das Bewilligungsverfahren Unterstützung. Es stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden und zeigt auf, wer, was, weiter zu tun hat. Damit sollen umsichtig geplante und umweltfreundliche Veranstaltungen durchgeführt werden.

Hinweise:
Entsprechende Gesuche sind frühzeitig, das heisst mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Gemeinde einzureichen.

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