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Waffenerwerb

Planen Sie den Kauf bzw. die Übernahme einer oder mehreren Waffe/n oder eines bzw. mehrerer wesentlichen/r Waffenbestanteils/e?
Dann benötigen Sie gemäss der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung) einen Waffenerwerbsschein (Bewilligung) der Gemeinde.
Bitte füllen Sie das entsprechende Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses bei der Gemeinde ein.

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen:

  • Kopie amtliches Ausweisdokument
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland sowie ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung des Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb von Waffen bzw. wesentlicher Waffenbestandteile berechtigt sind.

Gebühren:
Die Gebühr für einen Waffenerwerbsschein beträgt Fr. 50.00
Die Verlängerung eines bestehenden Waffenerwerbsscheines beträgt Fr. 20.00

Hinweise:
Die Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs nimmt rund zwei Wochen in Anspruch.
Gültige Waffenerwerbsscheine können maximal um drei Monate verlängert werden.

Links:
Kanton Zürich / Waffen

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