Abmeldung der schulpflichtigen Kinder
Die Abmeldung von schulpflichtigen Kindern muss persönlich oder telefonisch bei der Schulabteilung und bei der Klassenlehrperson erfolgen.
Die Abmeldung von schulpflichtigen Kindern muss persönlich oder telefonisch bei der Schulabteilung und bei der Klassenlehrperson erfolgen.