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Gastwirtschaftspatente / Klein- und Mittelverkaufspatente

Möchten Sie eine bestehende Gastwirtschaft übernehmen oder einen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb eröffnen? Dann benötigen Sie ein unbefristetes Patent (Bewilligung) der Gemeinde. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie im Online-Schalter.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Betriebsaufnahme vor der Erteilung des Patentes NICHT gestattet ist. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Strafanzeige an das Statthalteramt.

Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister
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