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Pflanzenrückschnitt an Strassen

Bäume, Sträucher, Grünhecken und andere Pflanzen an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen

Die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, wie auch für Kehrichtwagen, Postfahrzeuge, Strassenreinigung und Schneeräumung muss jederzeit möglich sein.

Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten.

 

In Sichtbereichen von Einmündungen, Ausfahrten und Kurven innenseitig dürfen Pflanzen nicht höher als 80 cm sein.

Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen verdeckt sein. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Interesse der Verkehrssicherheit.


Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in der Verkehrserschliessungsverordnung und in Art. 42 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dürnten.

Gesetzesbeschlüsse

Polizeiverordnung

Zuständige Abteilung