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Friedensrichter

Anschrift

Friedensrichteramt Dürnten
c/o Christian Bernet
Joweid Zentrum 1
8630 Rüti
Tel. 076 418 38 86
E-Mail

Verhandlungsdomizil: Gemeindehaus II, Erdgeschoss Büro 204, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten

Was macht ein Friedensrichter

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Wissen Sie nicht wie vorgehen? Rufen Sie an. Der Friedensrichter gibt telefonische Auskünfte.

Schlichtungsgesuch im Doppel einreichen:

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:

https://www.vfzh.ch/formulare

Nicht zuständig bei:

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, Postfach, 8340 Hinwil
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, Postfach, 8340 Hinwil
  • Der Friedensrichter gibt keine Rechtsauskünfte

Bitte jeweils direkt bei den jeweils zuständigen Stellen melden

weitere Informationen finden Sie unter/ links:

www.gerichte-zh.ch, (für das Bezirksgericht Hinwil)
https://www.vfzh.ch/