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Sofortmassnahmen Fusswegverbindung Tannägertenweg; Kreuzung Tannägerten-/Guldistud-/Aarainstrasse

11. September 2026

Die Problemstellen aufgrund der geschlossenen Fusswegverbindung Tannägertenweg wurden erkannt und eingehend analysiert. Im Rahmen des Vorprojekts wurden mögliche Lösungen ausgearbeitet. Diese wurden mit den involvierten Personen sowie Fachstellen vor Ort besprochen.

In einem ersten Paket werden Sofortmassnahmen umgesetzt. Diese sehen vor, den Kreuzungsbereich Tannägerten-/Guldistud-/Aarainstrasse verkehrssicherer zu gestalten. Das Tempo wird mit folgenden Anpassungen reduziert:

  1. Kreuzung Guldistudstrasse/Tannägertenstrasse/Aarainstrasse
  • Markierung Rechtsvortritt (Tulpe)
  • Geometrische Anpassung (Einengung) mit Proviblöcken inkl. Flexpoller
  • Versetzen Gefahrenverkehrsschild (3.06 Verzweigung mit Rechtsvortritt) Strasseninnenseite
  • Zusätzlicher Randleitpfosten Strassenaussenseite

Für eine bessere Übersichtlichkeit hat die Eigentümerin der Tannägertenstrasse 23 die Bepflanzung beim bestehenden Zaun bereits komplett zurückgeschnitten.

Die weiteren Massnahmenpakete sehen folgendes vor:

  1. Tannägertenstrasse/Guldistudstrasse bis Einmündung Weidlistrasse
  • Ausbildung von 2 Ausweichstellen und Versetzen von Leitpfosten
  • Rückschnitt Bepflanzung vor Einmündung Weidlistrasse
  • Geometrische Umgestaltung Einmündung Weidlistrasse mit Rechtsvortrittmarkierung
  1. Neue chaussierte Wegverbindung Tannägertenstrasse/Weidlistrasse bis Guldistudstrasse/Heligeichstrasse
     
  2. Erstellen bekiester Fussweg entlang Weidlistrasse (Nordseite) bis Brücke Autobahn und Fortsetzung bis Gemeindegrenze (ARA)
     
  3. Erstellen bekiester oder chaussierter Fussweg entlang Guldistudstrasse ab Heligeichstrasse mit Verlängerung bis Scheibenstandweg

    Die beschriebenen Massnahmenpakete sind noch von verschiedenen Besprechungen / Entscheidungen mit Betroffenen und kantonalen Fachstellen abhängig. Diese werden im weiteren Projektverlauf abgeholt. Aus diesem Grund wird sich die geplante Umsetzung aller Massnahmen in einem Zeitrahmen von 1-2 Jahren bewegen.