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Hundekurse – neu unabhängig der Grösse und Rasse des Hundes

12. Juni 2025

Wer ab 1. Juni 2025 neu einen Hund hält oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zügelt, muss einen praktischen und allenfalls theoretischen Hundekurs absolvieren.

Per 1. Juni 2025 ist die revidierte Hundeverordnung des Kantons Zürich mit folgenden Änderungen in Kraft getreten:

Ersthundehaltende müssen den theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Liegt die letzte Hundehaltung bereits mehr als 10 Jahre zurück, ist ebenfalls der theoretische Ausbildungskurs zu durchlaufen. Der Kurs muss bei einer vom kantonalen Veterinäramt anerkannten Hundeschule besucht werden. Die Kursbestätigung ist der Gemeinde bis spätestens 3 Monate nach Hundeübernahme einzureichen.

Für alle Hunde unter 10 Jahre (unabhängig von Grösse und Rasse) ist der praktische Ausbildungskurs (à mind. 6 Lektionen) zu absolvieren. Dieser kann ab Vollendung des sechsten Lebensmonats begonnen werden und muss bis spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Die Kursbestätigung ist der Gemeinde einzureichen.

Weitere Angaben und allfällige Ausnahmen sind auf der Website des Veterinäramts des Kantons Zürich ersichtlich. Im Rahmen der Anmeldung prüft die Abteilung Schutz + Sicherheit allfällige Ausnahmen und teilt die Fristen für die Kurse auf der Anmeldebestätigung mit.