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Grabaufhebungen Friedhof Gibelacker
Betroffene Gräber:
Urnengräber U-562 – U-584
Erdgräber E-764 – E-782
Kindergräber K-46 und K-47
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden auf dem Friedhof Gibelacker die oben genannten Gräber gemäss Art. 18 des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Dürnten aufgehoben. Die Räumung erfolgt ab dem 1. September 2025.
Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Umbettung in ein neues Grab ist nicht möglich.
Angehörige können das Grabzeichen, persönliche Gegenstände und Pflanzen bis spätestens 31. August 2025 abholen. Nach diesem Zeitpunkt wird ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht darüber verfügt.
Gemeindeverwaltung Dürnten
Abteilung Schutz und Sicherheit