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Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ab 13. Juli 2026
Die derzeit herrschende Trockenheit hat im Bezirk Hinwil zu einer erhöhten Brandgefahr in der Natur geführt. Deshalb gilt ab Montag, 13. Juli 2026: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Dürnten nicht mehr gestattet.
Die Gemeindepräsidentin hat die Gefahrensituation überprüft und nach Einholen von Experteneinschätzungen im Namen des Gemeinderates am 10. Juli 2026 entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen.
Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern (in Dürnten grundsätzlich verboten)
- kein Entfachen von Höhenfeuern
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Die Präsidialverfügung des Gemeinderates vom 10. Juli 2026 finden Sie im angefügten pdf.
Den Link zur amtlichen Publikation finden Sie ab dem 11. Juli 2026 hier.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für das Verständnis und das Mitwirken dankt der Gemeinderat bestens.
8635 Dürnten, 10. Juli 2026 Gemeinderat Dürnten
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| 20260710 Präsidialverfügung Feuerverbot Gemeindegebiet (PDF, 140 kB) | Download | 0 | 20260710 Präsidialverfügung Feuerverbot Gemeindegebiet |