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Aufhebung des generellen Verbots für das Entfachen von offenen Feuern
Mit Präsidialverfügung vom 10. Juli 2026 wurde auf dem Gemeindegebiet von Dürnten ein generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern ausgesprochen.
Zwischenzeitlich hat sich die Lage nach einigen gewittrigen Niederschlägen etwas beruhigt und weitere Niederschläge sind prognostiziert. Gleichzeitig gingen auch die Temperaturen etwas zurück. Der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich empfiehlt den Gemeinden aufgrund des Rapports der KFO vom 26. August 2026, das generelle Feuerverbot aufzuheben.
Angesichts der aktuellen Situation erachten es die zuständigen Stellen als vertretbar und gerechtfertigt, in der Gemeinde Dürnten das generelle Feuerverbot aufzuheben. Der Ressortleiter Sicherheit + Umwelt hat deshalb im Namen des Gemeinderates entschieden, das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Dürnten per Freitag, 28. August 2026 zu widerrufen.
Das kantonale Feuerverbot (im Wald und in Waldesnähe) gilt jedoch weiterhin, bis zu dessen Aufhebung durch die zuständigen Organe!
Gemeinderat Dürnten