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Schulpflege
Die Schulpflege besteht mit Einschluss der Schulpräsidentin bzw. des Schulpräsidenten aus fünf Mitgliedern. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates. Die Schulpflege führt die Kindergarten-, die Primar- und die Sekundarstufe der öffentlichen Volksschule und nimmt weitere Aufgaben und Befugnisse im Bereich Schule und Bildung wahr, soweit nicht andere Organe zuständig sind.
Interessenbindungen der Behördenmitglieder
Nach Art. 19 der Gemeindeordnung Dürnten legen die Mitglieder von gewählten Behörden und eigenständigen Kommissionen ihre Interessenbindungen offen. Per Klick auf die Interessenbindungen können Sie diese einsehen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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