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Besuchsaufenthalt

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für maximal drei Monate als Tourist/in die Schweiz einladen:
Personen aus visumspflichtigen Ländern sprechen persönlich bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung vor und beantragen ein Visum. Die Auslandvertretung eröffnet nach Antragsstellung das Verfahren und übergibt der einreisewilligen Person das Formular  "Verpflichtungserklärung". Dieses Formular haben die ausländischen Gäste auszufüllen und lhnen als Gastgeber/in weiterzuleiten. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 50'000.-- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen damit persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vor.

Mitzubringen sind:

  • Formular Verpflichtungserklärung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Amtliches Ausweisdokument (Pass, ID, Ausländerausweis)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Reiseversicherung - einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise mit Gültigkeit für den gesamten Schengenraum sowie einer Mindestdeckungssumme über Fr. 50'000.- pro Person
  • Betreibungsregisterauszug pro Garant (nicht älter als 1 Monat / bei Ehepaaren je ein aktueller Auszug)
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monaten pro Garant
  • aktueller Bankauszug (nicht älter als 1 Monat)
  • Gebühr Fr. 60.- pro Verpflichtungserklärung

Die Einwohnerkontrolle behält sich vor beim Steueramt das steuerbare Einkommen sowie Vermögen zur Beurteilung der vorhandenen Mittel abzuklären.

Die Einwohnerkontrolle leitet die Verpflichtungserklärung nach Prüfung der Unterlagen an das Migrationsamt Zürich weiter. Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung ungefähr 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste bei der Auslandsvertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.


Merkblatt für die Einreise in die Schweiz finden Sie im angefügten pdf.