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Polizeiliche Bewilligungen

Die Abteilung Schutz + Sicherheit ist für das Ausstellen von polizeilichen Bewilligungen zuständig.

Dazu gehören unter anderem:

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Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft)

Betreiben Sie vorübergehend einen öffentlich zugänglichen Betrieb bzw. eine Festwirtschaft und geben dabei Speisen oder Getränke vor Ort ab oder verkaufen alkoholische Getränke?

Dann benötigen Sie gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz eine Bewilligung der Gemeinde. Bitte füllen Sie das Gesuch vollständig aus und reichen dieses bis spätestens vier Wochen vor der Betriebseröffnung ein.

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Veranstaltung 

Planen Sie eine grössere temporäre Veranstaltung?

Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald

  • öffentlicher Grund benutzt wird,
  • im Freien eine Beschallungsanlage oder Lautsprecher eingesetzt werden,
  • Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen usw.) aufgebaut werden oder 
  • Getränke oder Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Fragen Sie frühzeitig beim Bereich Sicherheit an, ob die Veranstaltung bewilligungspflichtig ist.

Bitte füllen Sie das kantonale Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeinde ein. Das Gesuchsformular ist sehr umfangreich, doch beinhaltet wichtige Aspekte und Hinweise für Sie als Veranstalter.

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Temporärer Plakataushang

Planen Sie den Aushang von Plakaten auf privatem oder öffentlichem Grund entlang von Strassen?

Dann benötigen Sie gemäss Signalisationsverordnung eine Bewilligung der Gemeinde. Bitte füllen Sie das Gesuch vollständig aus und reichen dieses mit den erforderlichen Beilagen ein.

Hinweise:

  • Temporäre Plakataushänge werden in der Regel maximal für einen Monat genehmigt.
  • In der Gemeinde Dürnten existiert kein öffentlicher Plakatierungsstandort. Das Einverständnis der/des betroffenen Grundeigentümerin bzw. Grundeigentümers wird stets vorausgesetzt. 
  • In der Landwirtschaftszone wird kein Plakataushang bewilligt (ausgenommen sind Wahl- und Abstimmungsplakate). 
  • Untersagt sind Strassenreklamen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder die Wirkung von Verkehrssignalen herabstufen.

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Führung einer Gastwirtschaft bzw. eines Betriebes im Klein- und Mittelverkauf

Eröffnen oder übernehmen Sie in Dürnten eine Gastwirtschaft oder einen Betrieb im Klein- und Mittelverkauf?

Dann benötigen Sie gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz ein Patent (Bewilligung) der Gemeinde. Bitte füllen Sie das Gesuch vollständig aus und reichen dieses mit den erforderlichen Beilagen bis spätestens vier Wochen vor der Betriebseröffnung bei der Gemeinde ein.

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen:

  • Kopie amtliches Ausweisdokument
  • Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als 2 Monate)
  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 2 Monate)

Hinweise:

  • Der Betrieb darf erst nach erfolgter Patenterteilung aufgenommen werden.
  • Das Meldeformular für Betriebe ist vor der Betriebsaufnahme beim Kantonalen Labor des Kantons Zürich einzureichen.

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Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Dürnten. 

Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.