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Polizeiliche Bewilligungen
Die Abteilung Schutz + Sicherheit ist für das Ausstellen verschiedener Ausnahmebewilligungen, sogenannter Polizeibewilligungen, zuständig.
Dazu gehören unter anderem:
Führung einer Gastwirtschaft bzw. eines Betriebes im Klein- und Mittelverkauf
Eröffnen bzw. übernehmen Sie in Dürnten eine Gastwirtschaft oder einen Betrieb im Klein- und Mittelverkauf?
Dann benötigen Sie gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz ein unbefristetes Patent (Bewilligung) der Gemeinde. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses mit den erforderlichen Beilagen bis spätestens vier Wochen vor der Betriebseröffnung bei der Gemeinde ein.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen:
- Kopie amtliches Ausweisdokument
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 3 Monate)
Gebühren:
Die Patentgebühr beträgt Fr. 200.00 (ohne Schreibgebühren).
Die Abgabegebühren für gebrannte Wasser bemessen sich nach der kantonalen Verordnung zum Gastgewerbegesetz. Die Erhebung erfolgt alle vier Jahre.
Hinweise:
Der Betrieb darf erst nach erfolgter Patenterteilung durch die Gemeinde aufgenommen werden.
Das Meldeformular für Betriebe ist vor der Betriebsaufnahme beim Kantonalen Labor des Kantons Zürich einzureichen.
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Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes bzw. einer Festwirtschaft
Betreiben Sie in Dürnten vorübergehend einen öffentlich zugänglichen Betrieb bzw. eine Festwirtschaft und geben dabei Speisen und Getränke vor Ort ab oder verkaufen alkoholische Getränke?
Dann benötigen Sie gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz ein befristetes Patent (Bewilligung) der Gemeinde. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses bis spätestens vier Wochen vor der Betriebseröffnung bei der Gemeinde ein.
Gebühren:
Die Patentgebühr Fr. 50.00 (ohne Schreibgebühren) sowie Fr. 20.00 für jeden weiteren Tag.
Hinweise:
Zeltbauten mit einer Belegungskapazität von mehr als 300 Personen sind vor der Inbetriebnahme durch die kommunale Feuerpolizei ordnungsgemäss abzunehmen.
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Temporäre Strassenreklame / Plakataushang
Planen Sie den Aushang von Plakaten auf privatem oder öffentlichem Grund entlang von Strassen?
Dann benötigen Sie gemäss Signalisationsverordnung eine entsprechende Bewilligung der Gemeinde. Bitte füllen Sie das entsprechende Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeinde ein.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen:
- Situationsplan mit eingezeichneten Plakatstandorten
-
Abbildung / Flyer zu den Plakaten
Gebühren:
Die Bewilligungsgebühr beträgt Fr. 100.00 (ohne Schreibgebühren). Für ortsansässige Parteien und Vereine ist der Aushang gebührenfrei.
Hinweise:
Temporäre Strassenreklame oder Plakataushänge werden in der Regel maximal für einen Monat genehmigt.
In der Gemeinde Dürnten existiert kein öffentlicher Plakatierungsstandort. Das Einverständnis der/des betroffenen Grundeigentümerin bzw. Grundeigentümers wird stets vorausgesetzt.
In der Landwirtschaftszone wird kein Plakataushang bewilligt (ausgenommen sind Wahl- und Abstimmungsplakate).
Untersagt sind Strassenreklamen oder Plakate, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder die Wirkung von Verkehrssignalen herabstufen.
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Veranstaltung
Planen Sie eine grössere temporäre Veranstaltung?
Dann informieren Sie sich bei der Gemeinde darüber, ob für die Veranstaltung eine Bewilligung benötigt wird. Entsprechende Veranstaltungen sind deshalb frühzeitig und umsichtig zu planen. Die Lage oder Art der Veranstaltung kann zu verschiedenen Bewilligungen führen, welche eingeholt werden müssen. Bei Veranstaltungen in oder in der Nähe von sensiblen Gebieten (z. B. Wald, Naturschutzgebiet, Uferbereiche von Gewässer) lohnt es sich im Vorfeld abzuklären, ob eine Veranstaltung überhaupt durchführbar ist und falls ja, welche Einschränkungen es gibt.
Die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt in erster Linie die Gemeinde. Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald
- öffentlicher Grund benutzt wird,
- im Freien Verstärkeranlagen eingesetzt werden,
- Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufgebaut werden oder
- Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, so dass auch weitere Faktoren zu einer kommunalen oder allenfalls zusätzlich einer kantonalen Bewilligungspflicht führen können. Fragen Sie frühzeitig beim Polizeisekretariat an, ob Sie eine Bewilligung für die Durchführung Ihrer geplanten Veranstaltung benötigen.
Bitte füllen Sie das kantonale Gesuchsformular vollständig aus und reichen dieses mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeinde ein. Das Gesuchsformular ist sehr umfangreich, doch beinhaltet wichtige Aspekte und Hinweise für Sie als Veranstalter.
Entsprechende Gesuche sind frühzeitig, das heisst mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Gemeinde einzureichen.
Name | |||
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GesuchFeuerwerkbewilligung (PDF, 55.77 kB) | Download | 0 | GesuchFeuerwerkbewilligung |
GesuchFeuerwerkKat3 (PDF, 2.16 MB) | Download | 1 | GesuchFeuerwerkKat3 |
GesuchbefristetesPatent (PDF, 504.46 kB) | Download | 2 | GesuchbefristetesPatent |
PatentgesuchGastronomieVerkauf (PDF, 144.75 kB) | Download | 3 | PatentgesuchGastronomieVerkauf |
GesuchTempStrassenreklamePlakataushang (PDF, 501.73 kB) | Download | 4 | GesuchTempStrassenreklamePlakataushang |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 055 251 57 02 | polizeisekretariat@duernten.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Schutz + Sicherheit | 055 251 57 02 | einwohnerkontrolle@duernten.ch |