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Ergänzungsleistungen zur AHV

Stärkung der Betreuung im Alter für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV

Damit Seniorinnen und Senioren mit Zusatzleistungen zur AHV ein möglichst selbstbestim-mter, autonomer Alltag zu Hause ermöglicht werden kann, ist die Zusatzleistungsverordnung per 1. Januar 2025 angepasst worden. Bei dieser Änderung wurde insbesondere der Katalog für Hilfe- und Betreuungsleistungen, die über die Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden können, erweitert.

Informationen zu den neuen Leistungen und zum Ablauf der Geltendmachung entnehmen Sie bitte dem angefügten Merkblatt «Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter».

Falls Sie gerne erweiterte Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich für die hierzu erforderliche Bedarfsabklärung bitte direkt an die folgende Stelle:


Bedarfsbescheinigungsstelle
c/o Fachstelle Alter
Bahnhofstrasse 198
8620 Wetzikon
Telefon: 044 931 24 01
E-Mail: fachstellealter@wetzikon.ch

Kontakt

Ergänzungsleistungen zur AHV
Rütistrasse 1
8635 Dürnten
Tel. 055 251 57 20
angelika.binder@duernten.ch
Name
Merbklatt Betreuung im Alter ab 2025 (PDF, 1.7 MB) Download 0 Merbklatt Betreuung im Alter ab 2025